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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragsschluss
1.1 Im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs kommt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt verbindlich buchen“ ein  Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande.
Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern, die als Fern- oder Auswärtsgeschäfte im Sinne des Fernabsatzrechts geschlossen werden (vgl. Richtlinie 2011/83/EU).
Die Buchungsbestätigung einschließlich Mietvertrag und Rechnung wird nach Abschluss der Buchung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. 
1.2 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. 
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
 
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
1.3 Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung einverstanden.

2 Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Abteil ausschließlich zum Zweck der Lagerung von Gegenständen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht besteht – vorbehaltlich fristgerechter Zahlung des vereinbarten Entgelts – ab dem vertraglich vereinbarten Beginn bis zur Beendigung des Mietvertrages. 

3 Allgemeine Vertragsbestimmungen
3.1 Sämtliche schriftliche Mitteilungen zwischen Anbieter oder Vermieter und Kunde haben an die im Mietvertrag angegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse oder an jene Adresse (E-Mail oder Postanschrift) zu erfolgen, die die jeweils andere Vertragspartei zuletzt schriftlich (per E-Mail oder Brief) bekannt gegeben hat.
Beide Parteien sind verpflichtet, Änderungen ihrer im Vertrag angeführten Kontaktdaten unverzüglich und in Textform (per E-Mail) mitzuteilen. 
3.2 Primäres Kommunikationsmittel ist E-Mail. Alle für das Vertragsverhältnis wesentlichen Unterlagen werden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach regelmäßig zu prüfen.
 Der Kunde ist berechtigt, sämtliche an den Vermieter gerichteten Anfragen in Textform per E-Mail zu stellen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben. 
3.3 Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die im schriftlichen Mietvertrag enthaltenen Regelungen. Weitere Nebenabreden oder mündliche Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. 
3.4 Der Vermieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, geänderter Rechtsprechung oder veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen der AGB, die auch für bestehende Kunden Geltung erlangen sollen, werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung schriftlich (per E-Mail), gelten die neuen AGB als angenommen. 
3.5 Auf dem Gelände des Vermieters findet die Straßenverkehrsordnung Anwendung. Den Anordnungen des Vermieters bzw. dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. 
3.6 Der Mietvertrag kommt durch die Buchung des Kunden und die Übermittlung der Buchungsbestätigung einschließlich Mietvertrag per E-Mail zustande. Ungeachtet dessen trägt der Kunde eine gegebenenfalls anfallende Vertragsgebühr. 
3.7 Der Kunde erklärt sich zum Zweck der Überwachung und Sicherung des Lagergeländes sowie der gelagerten Gegenstände mit der Anfertigung und Speicherung von Videoaufnahmen auf dem Gelände/Grundstück, insbesondere in den Gängen des Lagergebäudes, einverstanden. Zweck hierfür ist die Diebstahlsprävention, sowie die Beweissicherung bei Straftaten im oder am Lagerobjekt. Die Zugangscodes an der Eingangstür werden ebenfalls zu diesem Zweck gespeichert. Die Aufzeichnungen werden datenschutzkonform im Sinne der DSGVO gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen an zuständige Behörden im Rahmen der Aufklärung von Schäden oder Straftaten. Dieser Überwachungsschutz ist Bestandteil der vom Vermieter erbrachten Serviceleistung. Die Aufnahmen werden maximal 28 Tage gespeichert und danach gelöscht.
3.8 Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 Anstelle der unwirksamen Regelung soll durch Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung eine Bestimmung treten, welche den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im rechtlich zulässigen Rahmen bestmöglich erreicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine solche wirksame Ersatzregelung mit Wirkung für die Zukunft zu vereinbaren. 

4 Übernahme / Rückgabe des Abteils
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Abteil bei Übernahme zu prüfen. Etwaige Schäden oder Verunreinigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen; aus Nachweisgründen wird eine Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail) empfohlen. Erfolgt keine Meldung, gilt das Abteil als in einwandfreiem, insbesondere sauberem und unbeschädigtem Zustand übernommen. 
4.2 Bei Beendigung des Mietvertrags hat der Kunde das Abteil geräumt, gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
 Der Einsatz von Reinigungsmitteln zur Beseitigung von Verunreinigungen ist vorab in Textform (per E-Mail) mit dem Vermieter abzustimmen. Der Kunde hat dem Vermieter spätestens am Tag des Vertragsendes die ordnungsgemäße Räumung nachzuweisen. 
4.3 Verstößt der Kunde gegen seine Rückgabepflichten, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 
4.3.1 Wird das Abteil bei Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem, sauberem und unbeschädigtem Zustand übergeben und kommt der Kunde seinen Pflichten trotz Aufforderung unter Fristsetzung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, das Abteil auf Kosten des Kunden reinigen zu lassen und ihm die entstehenden Kosten zu berechnen bzw. weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen. 
4.3.2 Verbleiben bei Vertragsende Gegenstände/Waren im Abteil, ist der Vermieter befugt, diese auf Kosten des Kunden an einen von ihm gewählten anderen Ort zu verbringen und für die Verbringung sowie die weitere Einlagerung ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
 Holt der Kunde die Gegenstände trotz Setzung einer Abholfrist von zwei Wochen  nicht ab, ist der Vermieter berechtigt, diese zu veräußern.
 Sind eine Umlagerung und Verwertung der Gegenstände wirtschaftlich nicht sinnvoll möglich, ist der Anbieter/Vermieter berechtigt, die Gegenstände nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Abholfrist ,auf Kosten des Kunden entsorgt werden. 
4.3.3 Gibt der Kunde das Abteil bei Vertragsende nicht zurück, ist der Vermieter berechtigt, als Entschädigung weiterhin das vereinbarte Entgelt zu verlangen. 
4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Kunde das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Vorhängeschloss einschließlich sämtlicher hierzu gehörender Schlüssel zu entfernen und unverzüglich in den hierfür vorgesehenen Briefkasten im Eingangsbereich des Lagergebäudes einzuwerfen. Die Rückgabe des Schlosses und der Schlüssel ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Rückgabe des Abteils im Sinne von Ziffer 4.2. Erfolgt die Rückgabe nicht oder nicht vollständig, gelten Ziffer 4.3 sowie Ziffer 9.4 entsprechend; insbesondere ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für ein Ersatzschloss und etwaige Mehraufwendungen von der Kaution einzubehalten bzw. gesondert in Rechnung zu stellen.

5 Zutritt zum Lagergebäude / -gelände und zu den Abteilen
5.1 Ab Zahlung der ersten Miete hat der Kunde während der allgemeinen Öffnungszeiten Zutritt zum Lagergebäude und zu seinem Abteil. 
5.2 Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden für jeden Standort online veröffentlicht. Der Vermieter behält sich vor, die Öffnungszeiten anzupassen oder einzuschränken.
 Zeitlich befristete Sonderöffnungszeiten können bei Vorliegen eines triftigen Grundes oder berechtigten Interesses festgelegt werden. Ein triftiger Grund kann insbesondere dann gegeben sein, wenn am Lagergebäude oder an angrenzenden Bauteilen Umbau-, Erhaltungs- oder Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind. Änderungen der Öffnungszeiten werden dem Kunden rechtzeitig vorab per E-Mail mitgeteilt. 
5.3 Bei Nichtzahlung oder bei Zahlungsverzug von mehr als 21 Kalendertagen ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden den direkten Zutritt zur Einrichtung zu verweigern. Die vertraglich vereinbarte Leistung wird in diesem Fall weiterhin erbracht; das vereinbarte Entgelt ist in voller Höhe zu entrichten.  Der zusätzliche Service des direkten Zugangs steht nur bei fristgerechter Zahlung zur Verfügung. 
5.4 Zutritt zum Lagergelände ist ausschließlich dem Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten bzw. ihn begleitenden Person gestattet. Eine Bevollmächtigung ist dem Vermieter vorab per E-Mail bekanntzugeben. Für die Einhaltung der AGB durch die bevollmächtigte Person haftet der Kunde.
 Für das Betreten des Grundstücks und des Lagergebäudes gilt – soweit vorhanden – die Hausordnung des Vermieters, die vor Ort ausgehängt ist.
 Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von jeder Person, die das Gelände betreten will, einen Identitätsnachweis zu verlangen und bei fehlender geeigneter Legitimation den Zutritt zu verweigern. Als geeigneter Nachweis gelten insbesondere Personalausweis und/oder gültiger Führerschein. 
5.5 Der Vermieter ist verpflichtet, ein durch ihn oder eine von ihm autorisierte Person geöffnetes Abteil nach Verlassen auf eigene Kosten wieder ordnungsgemäß zu sichern und dem Kunden erneut Zugang zu verschaffen. 

6 Nutzung der Lagerabteile durch den Kunden
6.1 Der Vermieter übernimmt die Lagerung der vom Kunden eingebrachten Waren/Gegenstände in dem zugewiesenen Abteil nach dessen Vorgaben und sorgt, im Rahmen dieser Vorgaben, für die entsprechende Sicherung. 
6.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Waren/Gegenstände nicht über die Oberkante des Lagerabteils hinaus gestapelt oder gelagert werden. 
6.4 Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Kunde das Abteil weder ganz noch teilweise untervermieten oder Dritten zur Nutzung überlassen. 
6.5 Der Kunde versichert, dass die im Abteil gelagerten Waren/Gegenstände in seinem Eigentum stehen oder dass er über diese rechtmäßig verfügen darf; d.h., der oder die Eigentümer der Waren/Gegenstände haben ihm die Verfügungsgewalt übertragen und die Lagerung im Abteil gestattet.
 Zudem bestätigt der Kunde, dass die eingelagerten Waren/Gegenstände keine gesetzlichen Vorschriften verletzen und keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigen. 
6.6 Die Einlagerung folgender Gegenstände/Materialien ist unzulässig: 
  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, es sei denn, sie sind dicht verpackt und dadurch hinreichend gegen Schädlingsbefall geschützt und ziehen keine Schädlinge an (z.B. Konserven); 
  • Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; lebend oder tot); 
  • brennbare oder leicht entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten, z.B. Benzin/Diesel, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben, Batterien; 
  • unter Druck stehende Gase; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive Stoffe, biologische oder chemische Stoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien/Stoffe; 
  • wassergefährdende Stoffe im Sinne der jeweils geltenden umweltschutzrechtlichen Vorschriften; 
  • alle Gegenstände, die Rauch oder starke Gerüche absondern oder durch Emissionen Dritte beeinträchtigen können; 
  • verbotene Substanzen oder unrechtmäßig erlangte Gegenstände; 
  • Kleidung (insbesondere Pelzmäntel), sofern diese nicht sicher, insbesondere luftdicht, verpackt ist; die Lagerung neuer, ungetragener und verpackter Kleidung bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Vermieter; 
  • Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, echte Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Dem Kunden ist es ferner untersagt, Gegenstände einzulagern, durch die die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² überschritten wird.
 Für die Einlagerung höherer Warenwerte wird dem Kunden der Abschluss einer eigenen, geeigneten Versicherung empfohlen. 
6.7 Im Brandfall hat der Kunde unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren. 
6.8 Dem Kunden und sonstigen Personen ist es untersagt, das Abteil oder das Grundstück in einer Weise zu nutzen, die andere Kunden, Nachbarn oder den Vermieter beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte. Insbesondere ist untersagt, 
6.8.1 andere Tätigkeiten auf dem Grundstück auszuüben als das Be- und Entladen des Abteils; 
6.8.2 Gegenstände außerhalb des Abteils auf dem Grundstück zu lagern; 
6.8.3 das Abteil als Büro, Wohnung oder Geschäftsadresse zu verwenden; 
6.8.4 ohne Zustimmung des Vermieters etwas an den Wänden des Abteils zu befestigen oder bauliche Veränderungen im oder am Abteil vorzunehmen; 
6.8.5 jedwede Emissionen aus dem Abteil oder dem Lagergebäude austreten zu lassen; 
6.8.6 den Verkehr auf dem Grundstück oder andere sich auf dem Grundstück befindliche Personen zu behindern. 
6.9 Auf dem gesamten Gelände des Vermieters sowie im gesamten Lagerstandort ist das Rauchen, der Konsum von Alkohol sowie der Verzehr von Speisen untersagt. 
6.10 Sofern der Kunde die Bestimmungen dieses Punktes 6 einhält und ausschließlich Waren/Gegenstände im Einklang mit den vorstehenden Regelungen einlagert, haftet der Vermieter für diese Waren/Gegenstände im Rahmen der gesetzlichen Haftung. Eine weitergehende Haftung, über das gesetzliche Minimum hinaus, wird nicht übernommen. 

7 Lagerraumwechsel
7.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Kunden aus wichtigem Grund (z.B. erforderliche Reparaturen, Umbauten, behördliche Anordnungen) aufzufordern, das Abteil innerhalb von 12 Tagen zu räumen und die Waren/Gegenstände in ein alternatives Abteil vergleichbarer Größe zu verbringen. Die Aufforderung hat vor Räumungsbeginn schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. 
7.2 Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist der Vermieter berechtigt, das Abteil in Abwesenheit des Kunden zu öffnen und die Waren/Gegenstände in ein vergleichbares Abteil zu verbringen. Die Verbringung kann auch durch einen Dritten erfolgen
7.3 Werden die Waren/Gegenstände entsprechend Punkt 7 in ein vergleichbares Abteil verbracht, bleibt der bestehende Mietvertrag unverändert bestehen; der Lagerraumwechsel berührt den Bestand des Vertrages nicht. Ein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Vermieter besteht nicht. 

8 Weitere Leistungen des Vermieters
8.1 Mit dem gemäß Punkt 8.2 vereinbarten Entgelt sind neben der Bereitstellung der Fläche auch folgende Leistungen abgegolten: 
  • Zutritt zum Abteil mittels personalisierter Zugangscodes; 
  • Videoüberwachung durch den Vermieter; 
  • Generierung von Ersatz- und Besichtigungscodes; 
  • Austausch von Schlössern bei technischen Defekten auf Kosten des Vermieters, sofern der Mieter den Defekt nicht selbst verursacht hat; in letzteren Fällen erfolgt der Austausch gegen gesonderte Gebühr; 
  • Unterstützung bei Abteilwechseln im Rahmen der unter Punkt 7 beschriebenen Leistungen.
8.2 Weitere Dienstleistungen: 
  • Reinigung des Standorts nach Bedarf und nach Ermessen des Vermieters.
8.3 Der Vermieter sorgt für einen gut begehbaren Zugang zum Lagerobjekt sowie für ordnungsgemäße Zustände im Lagerobjekt. Zustände oder Veränderungen außerhalb des Standortes (z.B. öffentliche Parksituation) liegen nicht im Verantwortungs- und Einflussbereich des Vermieters und sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. Entsprechende Aushänge und Informationen (per E-Mail) zur Verkehrssituation sind zu beachten um andere Mieter oder Gebäudenutzer nicht zu stören oder behindern. 
8.4 Der Vermieter behält sich vor, die angebotenen Zusatzleistungen in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen und das Leistungsangebot entsprechend anzupassen. 

9 Entgelt, Kaution und Zahlungsbedingungen
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, die Stellung einer Kaution als Voraussetzung für den Vertragsabschluss zu verlangen. Die Höhe einer gegebenenfalls zu leistenden Kaution wird dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und im Mietvertrag festgehalten. 
9.2 Wird eine Kaution verlangt, ist diese sofort bei Vertragsschluss fällig und zu bezahlen, um Zugang zum Lagerobjekt zu erhalten. Der Anspruch des Vermieters auf das vereinbarte Entgelt bleibt von einem Zahlungsverzug des Kunden und dadurch verzögerten Zugangsmöglichkeiten unberührt, da das Lager ab Vertragsbeginn bereitgestellt wird. 
9.3 Nach Beendigung des Mietvertrages und ordnungsgemäßer Rückgabe des Abteils wird die Kaution innerhalb von spätestens 14 Werktagen ohne Zinsanspruch auf das vom Kunden bekanntzugebende Bankkonto zurückerstattet. 
9.4 Für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Rückgabe des Abteils gem. Ziff. 4.) nicht erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, von der Kaution Beträge abzuziehen, die erforderlich sind, um: 
  • das Abteil zu reinigen; 
  • Schäden oder Verschmutzungen zu beseitigen; 
  • verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Vorhängeschlösser oder sonstige vom Vermieter überlassene Gegenstände zu ersetzen; rückständige Miete, Entgeltrückstände aus zusätzlichen gebuchten Leistungen, vertraglich bedingte Gebühren und/oder Verzugsstrafen zu begleichen; zurückgelassene Gegenstände/Waren gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu entsorgen.

9.4.1 Verliert der Kunde den ihm vom Vermieter mitgeteilten Zugangscode bzw. PIN-Code für den Zugang zum Lagergebäude über den Haupteingang oder muss dieser aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gesperrt und neu vergeben werden, ist der Vermieter berechtigt, hierfür eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,00 € je neu vergebenem Zugangscode zu erheben.
 Verliert der Kunde einen ihm vom Vermieter überlassenen Schlüssel für das zur Sicherung des Abteils verwendete Vorhängeschloss, ist der Vermieter berechtigt, für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,00 € je Ersatzschlüssel zu erheben.
Die vorstehenden Gebühren können insbesondere von der Kaution einbehalten oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.5 Etwaige Gebühren für den Geldtransfer im Zuge der Kautionsrückzahlung auf das vom Kunden gewünschte Konto trägt der Kunde. 
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit verbrauchte Teile der Kaution wieder auf die vertraglich vereinbarte Höhe aufzufüllen. 
9.7 Entgelt, Fälligkeit, Zahlung
 9.7.1 Das monatliche Entgelt setzt sich aus dem Entgelt für die Miete sowie gegebenenfalls aus Entgelten für zusätzlich gebuchte Serviceleistungen zusammen. 
9.7.2 Wählt der Kunde im Online-Buchungsprozess ein zukünftiges Startdatum, kann eine einmalige, nicht rückerstattungsfähige Reservierungsgebühr anfallen. Die Höhe der Reservierungsgebühr wird im Buchungsprozess angezeigt und in der Buchungsbestätigung sowie der Rechnung ausgewiesen. Die Reservierungsgebühr ist sofort bei Buchung fällig. 
9.7.3 Die genaue Höhe der einzelnen Entgeltbestandteile ergibt sich aus dem Mietvertrag. 
9.7.4 Das Entgelt ist jeweils im Voraus fällig. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat. Abrechnungstag ist der Kalendertag des Mietbeginns, im Zweifel der letzte Tag des Monats. 
9.7.5 Derzeit angebotene Zahlungsmethoden sind Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder Zahlung auf Rechnung. Für die unterschiedlichen Zahlungsarten erhebt der Vermieter keine gesonderten Gebühren. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Änderungen der angebotenen Zahlungsarten liegen im Ermessen des Vermieters.
 Sollte eine vom Kunden gewählte Zahlungsart nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der Kunde hierüber schriftlich (per E-Mail) informiert; sofern der Kunde nichts anderes wünscht, wird seine Zahlungsart auf Zahlung per Rechnung umgestellt. 
9.7.6 Der Vermieter kann zur Abwicklung der Zahlungen verschiedene Zahlungsdienstleister einsetzen. Diese werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsprozesses angezeigt. Mit Auswahl der Zahlungsart ermächtigt der Kunde den Vermieter, alle zur Begleichung aktueller und zukünftiger Forderungen erforderlichen Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister zu übermitteln, und stimmt zugleich dessen AGB zu. Über das gewählte Zahlungsmittel können sämtliche dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge einschließlich Gebühren bis zu einem schriftlichen Widerruf (per E-Mail) eingezogen werden. 
9.7.7 Scheitert eine automatisierte Zahlung über die vom Kunden hinterlegten Zahlungsdaten (z.B. Rücklastschrift bei erteiltem SEPA-Mandat, fehlgeschlagene Kreditkarten- oder PayPal-Abbuchung), hat der Kunde aufgrund des Bearbeitungsaufwands und gegebenenfalls anfallender Transferkosten eine vertraglich festgelegte Gebühr pro fehlgeschlagener Zahlung zu tragen; die genaue Höhe ergibt sich aus dem Mietvertrag.
 War die automatisierte Zahlung nicht rechtmäßig, trägt der Vermieter die entstandenen Kosten selbst. Nach schriftlicher Information des Kunden kann der Vermieter innerhalb von 14 Kalendertagen einen erneuten Einzug über das hinterlegte Zahlungsmittel vornehmen, sofern der Kunde in der Zwischenzeit nicht auf ein anderes angebotenes Zahlungsmittel umstellt. 
9.7.8 Das vereinbarte Entgelt unterliegt einer Anpassung. Grundlage ist die Entwicklung der nachfolgend genannten Indizes. Als Basisindex gilt die für den Monat und das Jahr des Vertragsabschlusses oder der letzten Vertragsanpassung veröffentlichte Indexzahl (jeweils auf der Grundlage des geltenden Basisjahres). Die Anpassung gilt für sämtliche vereinbarten Beträge (insbesondere auch für zusätzliche gebuchte Leistungen). Der Vermieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Entgelte jährlich anzupassen. Alle Veränderungsraten werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Eine Mitteilung über die Anpassung hat dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Entgelterhöhung unter Angabe des Anpassungszeitpunkts per E-Mail zuzugehen.
 Maßgeblicher Index ist:
 Deutschland: der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Verbraucherpreisindex oder ein an dessen Stelle tretender Index. 
9.8 Nichtbezahlung, Zahlungsverzug
9.8.1 Zahlt der Kunde das Entgelt nicht innerhalb einer angemessenen Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung, gerät er in Verzug. Hiermit erfolgt der Hinweis gem. § 286 Abs. 3 BGB. Im Verzugsfall ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Zusätzlich kann pro Mahn- bzw. Bearbeitungsvorgang eine im Mietvertrag festgelegte Bearbeitungsgebühr für den internen Aufwand (z.B. Erstellung von Schreiben, interne Kommunikation) erhoben werden.
 Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche mit der Eintreibung verbundenen Kosten (z.B. Inkassobüro, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) zu tragen. 
9.8.2 Dem Vermieter bleibt vorbehalten, weitere gesetzliche Rechte und Ansprüche im Verzugsfall geltend zu machen. 
9.9 Vertragliches Pfandrecht
9.9.1 Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche, die dem Vermieter aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen den Kunden zustehen (insbesondere auf Miete, Verzugszinsen, Kosten gerichtlicher oder außergerichtlicher Rechtsverfolgung, Schadenersatz), räumt der Kunde dem Vermieter ein Pfandrecht an den von ihm eingebrachten Waren/Gegenständen ein.
Bei Zahlungsverzug kann dem Kunden der Zugang zum Abteil verwehrt werden. Diese Maßnahmen können unabhängig davon erfolgen, ob der Vermieter den Vertrag bereits gekündigt oder aufgelöst hat. Die Ausübung des Pfandrechts entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Begleichung der offenen Forderungen. 
9.9.2 Auf Verlangen des Vermieters ist der Kunde zur Herausgabe der verpfändeten Waren/Gegenstände verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, darf sich der Vermieter Zutritt zum Abteil verschaffen und die pfandbelasteten Waren/Gegenstände ohne Mitwirkung des Kunden in Besitz nehmen. 
9.9.3 Ein etwaig bestehendes gesetzliches Pfandrecht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 

10 Kündigung des Vertrages / Kündigungstermine & Änderung
10.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag ordentlich zu den vertraglich festgelegten Kündigungsterminen zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen (14 Kalendertage) zum jeweiligen Kündigungstermin. Ein etwaiger vertraglich vereinbarter Kündigungsverzicht wird im Mietvertrag geregelt. 
10.2 Die konkreten Kündigungstermine (z.B. monatlich oder halbjährlich) ergeben sich aus dem Mietvertrag. Der Kunde kann eine Anpassung der Kündigungstermine für zukünftige Perioden schriftlich (per E-Mail) vor Beginn der jeweils geltenden Kündigungsfrist beantragen. Eine solche Änderung bedarf der Zustimmung des Vermieters und führt in der Regel zu einer Anpassung des monatlichen Entgelts gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisstaffelung. Die Änderung gilt nur für Abrechnungsperioden nach Ablauf der aktuellen Kündigungsfrist. 
10.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 
10.4 Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu beenden bei vertragswidrigem Gebrauch des Abteils (z.B. Verstoß gegen Ziffern 5, 6 oder 8 trotz Mahnung) oder bei strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung.
 Stellt der Vermieter seine Geschäftstätigkeit am Standort des Abteils aus welchem Grund auch immer ein, wird das Vertragsverhältnis ebenfalls beendet. 

11 Öffnen eines Abteils, Räumungsvergleich, Verzug mit Räumung 
11.1 Gibt der Kunde das Abteil bei Vertragsende nicht oder nicht ordnungsgemäß zurück, ist der Vermieter berechtigt, neben dem Benutzungsentgelt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Miete zu verlangen. Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von einem konkreten Schaden oder Verschulden. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 
 Weitergehende Rechte und die Geltendmachung eines übersteigenden Schadens bleiben unberührt. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Abteils die vereinbarte Nutzungsgebühr zu zahlen. 

12 Versicherung
12.1 Die eingelagerten Gegenstände sind grundsätzlich vom Kunden selbst zu versichern. Der Vermieter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
Von der Haftung des Vermieters ausgenommen sind insbesondere Schäden durch höhere Gewalt und/oder: 
  • Diebstahl oder vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte; 
  • Naturereignisse wie Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Lawinen (einschließlich Dachlawinen), Schneedruck oder sonstige Eisbildungen, Hagel, Hochwasser, wetterbedingte Überschwemmungen sowie Sturm; 
  • Explosion, Brand, Wasserschäden infolge Austritts von Leitungswasser; 
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch oder Entwendung von Gegenständen des persönlichen Bedarfs bei Einbruchsdiebstahl; 
  • Schädlingsbefall; 
  • Einsturz oder teilweiser Einsturz von Gebäuden.
12.2 Der Kunde erkennt an, dass er gegenüber dem Vermieter das Risiko sämtlicher nicht versicherter Gefahren, einschließlich der sogenannten „normalen Risiken“, selbst trägt. 
12.3 Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich alle für die Prüfung und Regulierung des Versicherungsfalls erforderlichen Auskünfte und Unterlagen bereitzustellen. Hierzu zählen – soweit einschlägig – insbesondere Rechnungen, Zahlungsbelege, Eigentums- oder Wertnachweise, Fotos, Schadensberichte und Polizeiprotokolle. Der Kunde hat bei der Schadenregulierung umfassend mitzuwirken.
Unterbleibt eine vollständige und fristgerechte Vorlage der Unterlagen, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes führen. 
12.4 Der Standort des Lagerobjekts kann in einem Gebiet mit erhöhtem Risiko für Hochwasser, Überschwemmungen oder sonstige Elementarereignisse liegen. Dem Kunden wird daher ausdrücklich empfohlen, eine Versicherung mit Einschluss von Elementarschäden (insbesondere Überschwemmung/Hochwasser) in ausreichender Deckung für die eingelagerten Gegenstände abzuschließen.

13 Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Vermieters. Sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind gesondert auf der Internetseite des Vermieters unter BINstorage.de abrufbar. 

14  Auf diesen Vertrag sowie auf alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Bestimmungen, Angaben, Verträge und Regelungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das für den Standort des Vermieters sachlich und örtlich zuständige Gericht.

Stand 15.07.2026